NIVEL SYSTEM - zuverlässiger Partner

Garantiebedingungen

1. Der Garantiegeber gewährleistet die einwandfreie Qualität und den effizienten Betrieb des Gerätes bei seiner bestimmungsgemäßen Verwendung unter den in der Betriebsanleitung des Gerätes angegebenen Betriebsbedingungen.

  • Die Garantie erstreckt sich auf Mängel an den Geräten/Ersatzteilen, die sich aus Materialfehlern, fehlerhafter Konstruktion oder Montagefehlern ergeben.
  • Der Garantiegeber gewährt dem Nutzer eine Garantie für den Zeitraum von 12 Monaten ab Verkaufsdatum, bei optischen Niveaus – 60 Monate.
  • Mängel, die als Garantiefälle gelten, werden so schnell wie möglich, spätestens jedoch 14 Werktage nach Eingang des zu reparierenden Gerätes, kostenlos durch eine autorisierte Servicestelle behoben. In begründeten Fällen kann die Reparaturzeit verlängert werden.
  • Die Reparatur erfolgt am Sitz des Garantiegebers oder an den vom Garantiegeber definierten Orten.
  • Fällige Verfahren, normaler Betriebsservice, z.B. Überprüfung, Berichtigung, Kalibrierung, gelten nicht als Garantiereparatur.
  • Die Auswahl der Vorgehensweise bei der Mängelbeseitigung wird vom Garantiegeber getroffen.
  • Zubehörteile, einschließlich Batterien, Akkus, Kabel, Halter, Ladegeräte usw., unterliegen einer Garantie von 3 Monaten.
  • Ungerechtfertigte Reklamationen werden dem Nutzer zu den jeweils gültigen Preisen in Rechnung gestellt.
  • Eine Reparatur im Rahmen der Garantie wird ausschließlich anhand des Kaufbelegs durchgeführt mit der eingegebenen Produktseriennummer (NOTWENDIGER ZUSTAND).
  • Im Rahmen der Garantie haftet der Garantiegeber nicht für die Folgen von Mängeln, d.h. Personenschäden, Sachschäden, Gewinnausfälle usw.

2. Die Garantie erlischt bei: Überschreitung der Standards für den Gebrauch des Geräts, Schäden aufgrund seiner Verwendung entgegen den Vorgaben in der Bedienungsanleitung, mechanischen Schäden sowie Reparaturen, die der Benutzer selbstständig oder in nicht autorisierten Werkstätten durchführt.

3. Die Haftung des Garantiegebers im Rahmen der Gewährleistung für versteckte Warenmängel ist nach Art. 558 § 1 des polnischen Zivilgesetzbuches ausgeschlossen.

4. Bei Angelegenheiten, die in diesem Vertrag nicht geregelt wurden, finden die Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuchs Anwendung.

5. Alle Streitigkeiten, die sich während der Durchführung dieses Vertrages ergeben können, werden von den Parteien gütlich beigelegt, und falls nicht möglich ist – durch das für den Garantiegeber zuständige Gericht.

Kontaktiere uns

Garantie- und Nachgarantiereparaturen